Skip to main content

Hörgeräte ohne Zuzahlung
- die Lösung zum Nulltarif

Hörgeräte ohne Zuzahlung
 - die Lösung zum Nulltarif

UNSERE FILIALEN

Köln-Lindenthal

Dürener Straße 241 | 50931 Köln

Köln-Brück

Olpener Straße 851 | 51109 Köln

Bonn-Kessenich

Burbacher Straße 193 | 53129 Bonn

Bergisch Gladbach

Hauptstraße 179 | 51465 Berg. Gladbach

Die Öffnungszeiten der Fachgeschäfte und weitere Informationen finden Sie hier

Hörgeräte ohne Zuzahlung

Es gibt Hörgeräte ohne Zuzahlung und Hörgeräte, bei denen man einen eigenen Kostenbeitrag leisten muss.

Wenn Ihnen Ihr Hals-Nasen-Ohrenarzt ein Hörgerät nach Muster 15 (Verordnung einer Hörhilfe) verschreibt, steht Ihnen damit automatisch ein kostenfreies Hörgerät zu.

Bei uns erhalten Sie in diesem Fall zwei Hörgeräte mit allen wichtigen Basis-Funktionen für 0 €. Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät. Die übrigen Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.

Die Alternative zu Hörgeräten ohne Zuzahlung sind leistungsstärkere, komfortablere Hörsysteme, bei denen Sie dann selbst einen Teil des Gesamtpreises tragen. 

Welche Hersteller bieten Hörgeräte ohne Zuzahlung an?

Heute führt so mancher namhafte Hersteller auch Hörgeräte, die im Kostenbereich liegen, den die Krankenkasse komplett übernimmt

In unseren vier Fachgeschäften in Köln (Lindenthal & Brück), Bonn und Bergisch Gladbach erhalten Sie immer die zuzahlungsfreien Hörgeräte, von deren Leistung wir am meisten überzeugt sind.

Aktuell setzen wir im Bereich der Nulltarif-Hörgeräte auf diese Premium-Hersteller:

  • Phonak
  • Starkey
  • ReSound
  • Signia

Was unterscheidet Nulltarif-Hörgeräte von anderen?

Zuzahlungsfreie Hörgeräte, auch oft Kassenhörgeräte genannt, erfüllen die Mindestanforderungen an ein Hörgerät. Sie decken also alle Funktionen ab, die man benötigt, um trotz einer Hörminderung gut zu hören.

Nulltarif-Hörgeräte sind entsprechend auch keine Billig-Hörgeräte, obwohl sie auf Zusatz-Funktionen verzichten, die die Hörsysteme der höheren Hörgeräte-Klassen bieten.

Weitere Informationen zu diesen Funktionen und den einzelnen Komfort- und Kosten-Klassen finden Sie auf Hörgeräte-Preise.

Beispiele für Hörgeräte ohne Zuzahlung

Aktuell erhalten Sie bei uns unter anderem diese Geräte als zuzahlungsfreie Hörgeräte:

    Gibt es auch In-Ohr-Hörgeräte ohne Zuzahlung?

    Nein. Wer komplett auf eine eigene Zuzahlung verzichten möchte, hat aktuell keine In-Ohr-Hörgeräte (IdO) zur Auswahl.

    Leistungsstarke IdO-Hörsysteme sind in unseren Fachgeschäften jedoch bereits ab einer eigenen Zuzahlung von 100 € erhältlich.

    Ob sich ein In-Ohr-Hörgerät für Ihre Art der Hörminderung eignet und welche IdO-Varianten es gibt, zeigen Ihnen unsere Hör-Expertinnen und -Experten vor Ort gerne.

    Zahlen alle Krankenkassen die Nulltarif-Hörgeräte?

    Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die zuzahlungsfreien Hörgeräte allesamt. 

    Wer privat versichert ist, kann einen Tarif haben, in dem die Kosten für die Basis-Versorgung von der privaten Krankenkasse nicht übernommen werden.

    Wenn Sie hierzu Beratung oder Unterstützung benötigen, bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen einfach mit. Unser Team hilft Ihnen gerne - auch bei der Antragstellung.

    Welche Funktionen bieten Hörgeräte ohne Zuzahlung - und welche nicht?

    Diese Funktionen bieten Kassenhörgeräte:

    • Moderne digitale Technik & angemessener Komfort

    • Unterdrückung von Rückkopplungen

    • Mindestens vier Hör-Kanäle (z.B. für Gespräche in größeren Gruppen, TV oder Musikhören)

    • Mindestens drei verschiedene Hörprogramme

    • Sehr gutes Sprachverstehen beim Telefonieren

    • Unterdrücken von Wind- und Umgebungsgeräuschen

    • Guter Schutz gegen Eindringen von Staub ober Feuchtigkeit

    Diese Funktionen bieten Kassenhörgeräte nicht:

    • Smartphone-Vernetzung per App (Bluetooth)

    • Hörgerät-Aufladung mit Akku-Technik statt Batterien

    • Automatische Fokussierung auf Gesprächspartner in komplexen Hörsituationen (z.B. Restaurant)

    • Automatik-Anpassung (Das Hörgerät erkennt die Situation automatisch)

    • Impuls-Unterdrückung (z.B. das Klirren von Gläsern)

    • HD Hearing (Premium-Hörkomfort)

    • 3D-Orientierung

    • Funkanbindung an TV/Telefone

    • Spezielle Programme für Musikliebhaber 

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Worauf muss ich bei Nulltarif-Hörgeräten achten?

    Bei der Auswahl eines Kassenhörgeräts sollten Sie dringend darauf achten, dass das ausgewählte Gerät all Ihre Anforderungen erfüllt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihnen eine der genannten Komfort-Funktionen nicht doch wichtig ist, äußern Sie Ihre Gedanken bitte. Sie können dann auch ein Gerät einer höheren Komfort-Klasse kostenlos testen.

    Was sind die Vorteile von Kassenhörgeräten?

    Der größte Vorteil der zuzahlungsfreien Hörsysteme ist neben den Anschaffungskosten, dass auch Reparaturen in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.

    Wie oft hat man Anspruch auf ein zuzahlungsfreies Hörgerät?

    Alle sechs Jahre haben Versicherte Anspruch auf ein neues Hörgerät. Voraussetzung dafür ist natürlich eine entsprechende Verordnung (Muster 15) des Hals-Nasen-Ohren-Arztes.

    Eignen sich Nulltarif-Hörgeräte für jeden?

    Nein. Der Basis-Komfort der Hörgeräte ohne Zuzahlung ist schon sehr gut. Es gibt jedoch nicht umsonst zahlreiche Komfort-Funktionen, die die Geräte der höheren Preisklassen bieten. Wer etwas mehr Hör-Komfort genießen möchte, wird entsprechend eher in einer höheren Komfort-Klasse heimisch werden.

    Kann ich Premium-Hörgeräte kostenlos testen?

    Ja. Wer sich nicht sicher ist, ob er mit den Basis-Funktionen der zuzahlungsfreien Hörgeräte ausreichend versorgt ist, kann bei uns jederzeit Hörsysteme der höheren Komfort-Klassen im Alltag testen - und zwar kostenfrei. Sprechen Sie unsere Hörberater/innen hierzu einfach an beim Beratungsgespräch.